Wirtschafts-ID als Pflichtbestandteil im Impressum: Was Sie jetzt tun müssen
Die Wirtschafts-ID ist eine Pflichtangabe im Impressum und dient als einzigartige Identifikationsnummer für wirtschaftlich Tätige. Diese wird automatisch und ohne Antrag vom Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) vergeben. Jedes wirtschaftlich Tätige, einschließlich Unternehmen, juristische Personen, Selbstständige und Kleinunternehmer, erhält eine Wirtschafts-ID, die unabhängig von persönlichen Änderungen bestehen bleibt.
Die Wirtschafts-ID setzt sich aus dem Länderkürzel DE und einer neunstelligen Ziffernfolge zusammen, ähnlich der Umsatzsteuer-ID. Zusätzlich wird ein fünfstelliges Unterscheidungsmerkmal zugeordnet, das jede wirtschaftliche Tätigkeit kennzeichnet. Die Wirtschafts-ID ergänzt bestehende Nummern wie Steuernummer und Umsatzsteuer-Identifikationsnummer.
Gemäß § 5 Abs. 1 Nr. 6 DDG müssen Unternehmen mit einer Umsatzsteueridentifikationsnummer oder einer Wirtschafts-Identifikationsnummer diese im Impressum angeben. Wenn Sie über eine USt-ID verfügen, ist die Angabe dieser ausreichend, während die Wirtschafts-ID optional ist.
Für Unternehmen ohne Umsatzsteuer-ID ist die Angabe der Wirtschafts-ID im Impressum zwingend erforderlich, um gesetzlichen Vorgaben nachzukommen.
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